Alle Schüler*innen haben Anspruch auf eine bestmögliche individuelle Förderung. Bei anerkanntem Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung kann auf Antrag der
Erziehungsberechtigten die Beschulung in einer Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunkts erfolgen.
Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan für die Grundschulen- und auf den Hauptschulabschluss bezogen, am Lehrplan für die Förderschule Lernen und am Lehrplan für die
Förderschule Geistige Entwicklung.