Beurlaubung von Schulkindern
Urlaub kann in dringenden Fällen erteilt werden:
a) von der Klassenlehrerin/ vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,
b) vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,
c) von der Schulaufsicht über 2 Wochen hinaus.
d) vor und nach Ferien nie durch die Schule, nur durch die Schulaufsicht
Entschuldigungen bei Schulversäumnissen:
Kann ein Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule umgehend, spätestens am 3. Tag, zu benachrichtigen. Bei Rückkehr zur Schule hat die Schülerin/ der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Daten und der Gründe für das Schulversäumnis vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind auch persönlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entschuldigen.